‚Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer erfüllen alle rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen, um Nachlasspflegschaften zu übernehmen‘, so die Auffassung von erfahrenen Berufsbetreuern, Nachlasspflegern, Rechtspflegern und Juristen. Namhafte Vertreter der genannten Berufsgruppen werden in ihren Vorträgen während des ipb-Forums praxisrelevante Fragen beleuchten: So wird Dipl.-Soz. Pädagoge (FH) und Berufsbetreuer Fred Rehberg erläutern, warum ein Betreuer ein geeigneter Nachlasspfleger ist und die Nachlasspflege durch den rechtlichen Betreuer nicht anrüchig ist. Fred Fiedler, Berufsbetreuer und Nachlasspfleger und Dipl. Rechtspfleger Peter Riesenberg am Amtsgericht Unna betrachten die Voraussetzungen für die Übernahme einer Nachlasspflegschaft durch den Betreuer. Prof. Dr. Jutta Müller-Lukoschek, Professorin mit Schwerpunkt Erbrecht und Recht des nachlassgerichtlichen Verfahrens an der HWR Berlin informiert zu rechtlichen Aspekten und liefert pragmatische Lösungsansätze anhand von Fallbeispiele.
„Die HWR hat einen Masterstudiengang für Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft (Nachlasspflegschaft) entwickelt, der das Rüstzeug liefert, um Nachlasspfleger zu sein“, so Liebmann. „Auf dem Forum bekommen Absolventen und Teilnehmer zusätzliche Argumente für das Gericht an die Hand.“ „Die Nachlasspflege trägt auch dazu bei, die wirtschaftliche Grundlage eines Betreuungsbüros zu stärken.“ Als Gesprächspartner und Dienstleister steht das Team der Liebmann & Bergmann – Nachlass-Ermittlungen GbR Nachlasspflegern während des Forums und darüber hinaus mit Rat und Tat zur Seite.
Weiterführende Informationen und Anmeldung unter www.ipb-weiterbildung.de
Liebmann & Bergmann – Nachlass-Ermittlungen GbR
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