Im Abgasskandal ist bereits 2016 zwischen Porsche und dem KBA vereinbart worden, dass der Porsche Macan ein Update erhält. Zwischenzeitlich hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für zahlreiche Porsche Macan Geschädigte eine Klage gegen Porschezentren und gegen Porsche eingereicht. Die Rechtsschutzversicherungen bezahlen dieses Vorgehen, nicht aber der ADAC. Eine erste Klage bzgl Porsche wurde vor dem Landgericht Stuttgart bereits mit guten Erfolgsaussichten verhandelt. Ende Januar 2018 veröffentlichte Porsche dann eine Pressemitteilung, dass bei dem Porsche Macan ein weiteres Softwareupdate notwendig ist. Laut Medienberichten soll der Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung bestehen. Deshalb muss ein neues Softwareupdate aufgespielt werden.
Obwohl bereits massenhaft Urteile im Abgasskandal ergangen sind und das Landgericht Stuttgart der Klage gegen Porsche positiv gegenübersteht, meint die ADAC Rechtsschutzversicherung weiterhin, die Deckung mit dem Hinweis der mangelnden Erfolgsaussichten verweigern zu können. Dabei handelt der ADAC grob rechtswidrig und lässt gerade als Automobilclub seine Kunden im Stich. Offensichtlich geht es dem ADAC nur darum, hohe Kosten einsparen zu können. Mit einer ordentlichen Regulierung hat dies nichts zu tun. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Klagen gegen die ADAC Rechtsschutzversicherung einreichen wird, teilt mit: „Bereits zu Beginn des VW Abgasskandal gab es massive Diskussionen mit dem ADAC. Der ADAC war zunächst nicht bereit, seine Kunden im Abgasskandal zu unterstützen und hat behauptet, es gebe keine Erfolgsaussichten. Der ADAC musste einlenken und muss sich heute eines Besseren belehren lassen. Wir haben massenhaft Klagen gegen VW gewonnen. Nunmehr versuchte der ADAC sich erneut aus der Affäre zu ziehen und meint, es würden gegen Porsche keine Erfolgsaussichten bestehen. Auch dies werden wir nicht hinnehmen und nunmehr gegen den ADAC vorgehen."
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