ADAC Rechtsschutz droht im Abgasskandal eine Klageflut

Die ADAC Rechtsschutzversicherung verweigert im Abgasskandal zu Gunsten von Geschädigten des Porsche Macan die Deckung mit den Argumenten, es würden keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht nunmehr gegen dieses rechtswidrige Verhalten des ADAC mit Stichentscheiden und Deckungsklagen vor. Eine erste Klage läuft bereits vor dem Landgericht München I. Dort steht in Kürze das Urteil an.

Im Abgasskandal ist bereits 2016 zwischen Porsche und dem KBA vereinbart worden, dass der Porsche Macan ein Update erhält. Zwischenzeitlich hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für zahlreiche Porsche Macan Geschädigte eine Klage gegen Porschezentren und gegen Porsche eingereicht. Die Rechtsschutzversicherungen bezahlen dieses Vorgehen, nicht aber der ADAC. Eine erste Klage bzgl Porsche wurde vor dem Landgericht Stuttgart bereits mit guten Erfolgsaussichten verhandelt. Ende Januar 2018 veröffentlichte Porsche dann eine Pressemitteilung, dass bei dem Porsche Macan ein weiteres Softwareupdate notwendig ist. Laut Medienberichten soll der Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung bestehen. Deshalb muss ein neues Softwareupdate aufgespielt werden.

Obwohl bereits massenhaft Urteile im Abgasskandal ergangen sind und das Landgericht Stuttgart der Klage gegen Porsche positiv gegenübersteht, meint die ADAC Rechtsschutzversicherung weiterhin, die Deckung mit dem Hinweis der mangelnden Erfolgsaussichten verweigern zu können. Dabei handelt der ADAC grob rechtswidrig und lässt gerade als Automobilclub seine Kunden im Stich. Offensichtlich geht es dem ADAC nur darum, hohe Kosten einsparen zu können. Mit einer ordentlichen Regulierung hat dies nichts zu tun. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Klagen gegen die ADAC Rechtsschutzversicherung einreichen wird, teilt mit: „Bereits zu Beginn des VW Abgasskandal gab es massive Diskussionen mit dem ADAC. Der ADAC war zunächst nicht bereit, seine Kunden im Abgasskandal zu unterstützen und hat behauptet, es gebe keine Erfolgsaussichten. Der ADAC musste einlenken und muss sich heute eines Besseren belehren lassen. Wir haben massenhaft Klagen gegen VW gewonnen. Nunmehr versuchte der ADAC sich erneut aus der Affäre zu ziehen und meint, es würden gegen Porsche keine Erfolgsaussichten bestehen. Auch dies werden wir nicht hinnehmen und nunmehr gegen den ADAC vorgehen."

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel