Der Landtag folgte damit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP, der folgenden Wortlaut hatte:
„Mit Zustimmung des Ministeriums können die Fachhochschulen anstelle der gesetzlichen Bezeichnung … eine andere profiladäquate Bezeichnung, insbesondere die Bezeichnung „Technische Hochschule“ führen, wenn sie nach ihrem Fächerspektrum und ihrer Leistungsfähigkeit dieser Bezeichnung entsprechen und in der Art ihrer Kooperationen auf einschlägige Wissenschaft und Wirtschaft ausgerichtet sind.“
Das Präsidium der FH Lübeck zeigte sich hoch zufrieden mit dem Ergebnis. „Wir sind sehr erfreut, denn das ist gut für die Hochschule, gut für Lübeck, gut für das Land. Wir freuen uns über die positive Behandlung im Landtag. Die parteiübergreifende Zustimmung zeigt, dass man in uns bereits jetzt die Technische Hochschule sieht.
Im Hintergrund laufen bei uns bereits die Vorbereitungen zur Umsetzung. Zum Wintersemester 2018/19 sollen dann die ersten Studierenden an der Technischen Hochschule starten können“ sagte die Präsidentin der FH Lübeck und nahm damit bereits die Begründung vorweg.
Begründet wurde Antrag zur Namensänderung damit, dass „das wissenschaftliche Profil Schleswig-Holsteins sowohl national als auch international damit unterstrichen wird. Die besondere Qualität der fachlichen Schwerpunkte Technik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Architektur am Standort Lübeck könnte so zukunftsorientiert und überregional gestärkt werden. Durch die Umbenennung wird zudem eine qualitative Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Standortes in Lübeck unterstrichen, der im Jahr 2018 auf eine 210jährige Geschichte zurückblicken kann. Die Hochschule selbst feiert im Jahr 2019 ihr fünfzig jähriges Bestehen.“
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