Viele Besitzer eines Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7 fragen sich, was sie unternehmen sollen. Bisher sind die Geschädigten davon ausgegangen, nicht vom Abgasskandal von Audi betroffen zu sein. Diese müssen sich nunmehr eines Besseren belehren lassen. Den Medien ist zu entnehmen, dass Audi bis Anfang Februar eine Lösung anbieten muss, die das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dann überprüft. Wie im eigentlichen VW-Skandal soll es dabei offensichtlich um ein Softwareupdate für die Fahrzeuge gehen. Offensichtlich will Audi die Fahrzeuge einem Softwareupdate unterziehen und dadurch die Grenzwerte einhalten. Es stellt sich zunächst die Frage, warum bei Fahrzeugen neueren Datums plötzlich ein Softwareupdate für die Nachrüstung ausreichen soll und warum Audi diese Software nicht direkt aufgespielt hat.
Es ist völlig unklar, welche Folgen das Softwareupdate haben wird. Experten im Abgasskandal sprechen von einer Minderung der Leistung, einem überhöhten Kraftstoffverbrauch einer Überbeanspruchung des Motors sowie von einer Beeinträchtigung der Dauerhaltbarkeit. Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die im Abgasskandal eine der führenden Kanzleien ist, liegt im VW Abgasskandal ein Gutachten vor, welches einen Minderwert bei einem VW Tiguan bestätigt. Geschädigte müssen also damit rechnen, dass ihre Fahrzeuge erheblich im Wert gemindert sind, wenn sich die Manipulation bestätigt.
Was Geschädigten nun zu raten ist:
1. Geschädigte sollten auf keinen Fall ein angebotenes Softwareupdate aufspielen lassen.
2. Geschädigte sollten einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen.
3. Geschädigte haben das Recht, ihr Fahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreises zurück zu geben. Sie können außerdem die Neulieferung eines nicht manipulierten Fahrzeugs oder Schadensersatz verlangen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt bundesweit mehr als 5500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal und hat bereits massenhaft Urteile zu Gunsten der Geschädigten entstritten. Die Chancen, Schadensersatz zu erhalten, sind sehr gut. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Hamm in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass manipulierte Fahrzeuge einen Mangel aufweisen, der erheblich ist. Ein Softwareupdate muss nicht hingenommen werden. Dies bedeutet für die Geschädigten, dass Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben können. Auch das Oberlandesgericht Köln hat ähnlich entschieden. Geschädigten ist daher dringend zu raten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
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