Herr Walther, dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern verbieten, dass sie ihren Hund ins Büro mitbringen?
Nicht jeder mag Hunde, und nicht jedes Unternehmen eignet sich dafür, dass sich dort Tiere aufhalten. Aufgrund seines Direktionsrechts kann der Chef daher grundsätzlich das Mitbringen von Tieren an den Arbeitsplatz untersagen, denn schließlich könnte die Arbeitsleistung des Hundehalters eingeschränkt oder die Einrichtung beschädigt werden. Andere Kollegen könnten sich auch gestört fühlen.
Aber immer öfter sieht man doch Bürohunde. Wie ist das geregelt?
In diesen Fällen ist eben seitens des Arbeitgebers ausdrücklich erlaubt, dass der Vierbeiner mit darf. Arbeitnehmer sollten sich aber nicht darauf verlassen. Der Chef kann die Zusage jederzeit aus sachlichen Gründen zurückziehen. Ein Widerruf gilt auch dann, wenn konkrete Vereinbarungen getroffen wurden oder die Hunde anderer Mitarbeiter weiterhin ins Büro mitgehen dürfen.
Verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
Nicht unbedingt, denn der Arbeitgeber bestimmt, unter welchen Bedingungen die Arbeit zu erledigen ist. Und stört ein Tier, weil es beispielsweise Kollegen anknurrt, immer wieder bellt oder andere Mitarbeiter Angst vor ihm haben, muss der Störenfried zuhause bleiben. Willkürlich einzelnen Mitarbeitern zu gestatten oder zu verbieten, einen Hund mitzubringen, geht natürlich nicht. Erlaubt es der Chef einem, dann muss er es den anderen auch gestatten. Außer es liegen eben sachliche Gründe vor, die ein einzelnes Verbot rechtfertigen.
Was passiert, wenn ich keinen Hundesitter habe und den Vierbeiner trotz des Verbots ins Büro bringe?
Dann kann das passieren, was normalerweise geschieht, wenn Mitarbeiter eine betriebliche Anweisung nicht befolgen. Zuerst kommt eine Abmahnung, und im Wiederholungsfall droht die fristlose Kündigung.
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