Die IHK Saarland begrüßt, dass die EU-Kommission im Rahmen der Eigenversorgung für Bestandsanlagen eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage genehmigt hat. Sorgen bereitet allerdings, dass für nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommene KWK-Anlagen zur Eigenstromversorgung zum Jahreswechsel ein Wegfall der bisherigen Begrenzung der EEG-Umlage auf 40 Prozent droht. „Dies würde in erheblichem Maße auch Betriebe im Saarland treffen. Wir gehen von zusätzlichen Belastungen in einer Größenordnung von mehr als 10 Millionen Euro pro Jahr aus“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen. Die IHK befürchtet, dass davon die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Anlagen massiv betroffen wäre. Klingen: „Einige Projekte wären unter solchen Rahmenbedingungen wohl gar nicht erst realisiert worden. Und in Zukunft werden die Unternehmen wohl gründlich überlegen, ob sie ihre Energiewendeprojekte weiter vorantreiben sollen – insbesondere im klimafreundlichen KWK-Segment“.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de
Ansprechpartner:
Dr. Mathias Hafner
stv. Geschäftsführer – Pressesprecher
Telefon: +49 (681) 9520-300
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: mathias.hafner@saarland.ihk.de
stv. Geschäftsführer – Pressesprecher
Telefon: +49 (681) 9520-300
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: mathias.hafner@saarland.ihk.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.