Wartezeiten sind praxisindividuell und unterscheiden sich in Abhängigkeit von der ärztlichen Fachrichtung, dem Praxismanagement, der Region sowie zwischen „Stammpatienten“ und neuen Patienten. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass es bei akutem Behandlungsbedarf Unterschiede zwischen GKV- und PKV-Versicherten gibt.
Selbst wenn der Versichertenstatus dennoch per Gesetz vereinheitlicht würde, könnte sich die Wartezeit schon rein rechnerisch aufgrund des relativ geringen Marktanteils der PKV (10,9 %) kaum verändern: Ohne PKV-Versicherte verkürzte sich die Wartezeit auf einen Hausarzttermin um nur 0,1 Tag und auf einen Facharzttermin um nur 0,98 Tage. Und selbst diese marginale Verkürzung wäre rein theoretisch, weil ein Szenario ohne PKV dem Gesundheitssystem über 12 Milliarden Euro pro Jahr entziehen würde. Ohne diese Finanzmittel müssten sich die Wartezeiten jedoch deutlich verlängern. Eine Kompensation der Verluste würde wiederum eine Erhöhung des GKV-Beitragssatzes um fast einen Prozentpunkt mit sich bringen.
Der internationale Blick zeigt, dass Einheitssysteme eine deutlich größere Ungleichheit in der Versorgung hervorrufen. In Einheitssystemen existiert parallel zum öffentlichen System ein privater Gesundheitsmarkt, in dem einkommensstarke Patienten die Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem umgehen.
Die WIP-Studie „Wartezeiten auf Arzttermine: Eine methodische und empirische Kritik der Debatte“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden.
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