Meiko erhält die zweite CEDA-Auszeichnung in diesem Jahr

Der britische Verband der Küchenausstatter CEDA zeichnete Meiko UK zum zweiten Mal in diesem Jahr aus. Nach dem „herausragenden Kundendienst“ wurde nun der „außergewöhnliche technische Support“ geehrt. MEIKO ist damit das einzige Unternehmen, das diese Auszeichnung zum sechsten Mal verliehen bekam.

Die britische Niederlassung des Offenburger Hygieneexperten Meiko darf sich bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres über den ´CEDA Supplier Award 2017´ freuen. Das Traditionsunternehmen wurde von den Fachmitgliedern des Verbands CEDA (Catering Equipment Suppliers Association) bei der Konferenz für Cateringtechnik zum Sieger bei ´Service und Support´ ernannt. Die Verbandsmitglieder bestimmen mit Hilfe eines Punktesystems jene Lieferanten, die sich in puncto Produktinformationen, Kooperation, individueller Lieferung, Schulung und Außendienstsupport durch hervorragende Qualität auszeichnen.

„Die Verbandsmitglieder sollten für Unternehmen stimmen, die ihrer Ansicht nach exzellenten technischen Support anbieten, insbesondere Support für Servicetechniker“, erklärt Peter Kay, Berater für den technischen Support des Verbands. Meiko war der „eindeutige Sieger“, ergänzte Kay und fährt fort: „Wir gratulieren allen Mitarbeitern von Meiko und wünschen eine erfolgreiche Fortsetzung der exzellenten Leistung."

Bei seiner Mitgliederkonferenz vergab CEDA bereits die Auszeichnung für erstklassigen Kundenservice an Meiko: Der einzige Lieferant, der sechs Mal mit dieser Auszeichnung geehrt wurde. "Meiko ist Marktführer im Bereich Spültechnik und hat zahlreiche technische Innovationen ins Leben gerufen", so Paul Anderson, Geschäftsführer bei Meiko UK. "Doch viel wichtiger als Innovationen ist ein ausgezeichneter Kundenservice. Durch den technischen Support, den wir unseren Händlern bieten, profitieren unsere Kunden von einem Serviceniveau mit einer Problemlösungsrate von über 95 Prozent nach dem ersten Kontakt. So erhalten sie kontinuierlich den besten Kundenservice der britischen Cateringbranche. Die Auszeichnung ist eine besondere Ehre für das engagierte Mitarbeiterteam und die technischen Spezialisten von Meiko in Deutschland."

Dave Kemp, Leiter des technischen Service bei Meiko UK, richtet seinen Dank an die Händler, deren jahrelange Partnerschaft zu dieser Auszeichnung führte. „Unser Team arbeitet unermüdlich daran, unseren Kunden erstklassige Unterstützung zu bieten und ist stolz auf diesen Award“, führt Kemp aus. Die Grundlage hierfür bilden kontinuierliche und tiefgründige Produktschulungen in Großbritannien und Deutschland, deren Inhalte auch den Händlern bereitgestellt werden.

Aufgrund der starken Innovationskraft des Offenburger Maschinenbauers, können Händler an festen Schulungsterminen teilnehmen oder eigene Schulungen für ihr Personal vereinbaren. Ein großer Vorteil ist der persönliche Austausch bei komplexen Einbaumaßnahmen direkt vor Ort mit detaillierten und praxisbezogenen Einweisungen in die jeweiligen Meiko-Produkte. Newsletter und aktuelle Unterlagen halten auf dem Laufenden, was die internen und externen Schulungstermine und -inhalte anbelangt und runden den persönlichen Kontakt zum regionalen Vertriebsleiter ab. Das Schulungsprogramm reicht von Kursen im Schulungszentrum bis zum ganzjährigen Support für Servicetechniker durch regionale Supervisor von Meiko. Der entscheidende ist die enge Teamarbeit, während zugleich stets die Bedürfnisse der Händler und Servicetechniker im Zentrum stehen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG
Englerstraße 3
77652 Offenburg
Telefon: +49 (781) 203-0
Telefax: +49 (781) 203-1179
http://www.meiko-global.com

Ansprechpartner:
Maximilian Lichtenberg
Redaktion Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (781) 2031492
E-Mail: lima@meiko.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel