Girls’Day für Ada Award „Digital Impact Organisation of the Year“ nominiert

Der Girls’Day – Mädchenzukunftstag war einer der drei Finalisten für die Auszeichnung “European Digital Impact Organisation of the Year”. Mit dem jährlich verliehenen Preis würdigt die in Brüssel ansässige NGO Digital Leadership Institutes Organisationen, die sich für die Teilhabe von Mädchen und jungen Frauen im digitalen Sektor engagieren. Namensgeberin des Awards ist die Informatikpionierin Ada Lovelace, die im 19. Jahrhundert die erste Programmiersprache für einen mechanischen Computer entwickelte.

Neben dem Girls’Day waren noch ein französisches und ein irisches Projekt zur Förderung von Mädchen in Technikberufe nominiert. Gewonnen hat den diesjährigen Ada Award das irische Projekt Teen-Turn.

Seit Beginn der Initiative gibt der Girls’Day Mädchen die Möglichkeit, digitale Berufe kennenzulernen und sich einen Tag lang darin zu erproben. Gerade im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der digitalen Branche als wachsender Wirtschaftssektor, ist es wichtig, Mädchen für die Funktionsweise von Computern zu sensibilisieren und ihnen ein Verständnis der dahinterliegenden Mechanismen zu vermitteln. Besonders würdigte die Jury die flächendeckende Angebotsstruktur der teilnehmenden Schulen, Unternehmen und Organisationen sowie die nachhaltige Wirkung des Girls’Day.

Der Girls’Day – Eine Erfolgsgeschichte

Der Girls’Day – Mädchenzukunftstag ist das weltweit größte Berufsorientierungsprojekt, das sich gezielt an Mädchen richtet. Seit dem Projektstart im Jahr 2001 haben mehr als 1,8 Millionen Schülerinnen teilgenommen und in Ausbildungsberufe und Studiengänge in Informatik, Handwerk, Naturwissenschaften und Technik hineingeschnuppert.

Jährlich beteiligen sich Unternehmen, Betriebe und Hochschulen mit rund 10.000 Veranstaltungen für Mädchen. Schülerinnen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 nutzen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten auszuprobieren und bewerten den Aktionstag zu über 97 Prozent mit sehr gut. Auch die Unternehmen profitieren vom Girls’Day: 33 Prozent der Betriebe, die wiederholt am Girls’Day mitgewirkt haben, erhalten Bewerbungen von ehemaligen Teilnehmerinnen, wovon zwei Drittel tatsächlich eingestellt werden.

Der Girls’Day und ähnliche Aktionen finden mittlerweile in 16 europäischen Ländern statt: Belgien, Estland, Frankreich, Italien, Kosovo, Luxemburg, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. In Asien gibt es den Girls’Day in Kirgistan, Japan und Südkorea und seit 2014 auch im afrikanischen Äthiopien.

Der Girls’Day ist ein Projekt des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. und eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Initiative D21, der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks sowie des Bundesverbandes der Deutschen Industrie.
 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20655-0
Telefax: +49 (30) 20655-1145
http://www.bmfsfj.de

Ansprechpartner:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen un
Telefon: +49 (30) 20179130
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.