Provoziert ein Autofahrer durch seine rechtswidrige Fahrweise Unmutsäußerungen einer Radfahrerin und zeigt ihr daraufhin den Mittelfinger, ist er aufgrund der wechselseitigen Eskalation hinsichtlich der Beleidigung nicht mit voller Härte zu bestrafen. In einem konkreten Fall fuhr der 51-jährige verurteilte Kfz-Mechaniker mit seinem Pkw so abrupt in eine innerstädtische Parkbucht am rechten Fahrbahnrand, dass eine in gleiche Richtung fahrende Radfahrerin aus Berlin eine Vollbremsung einleiten musste. Als sie ihm einen Vogel zeigte und auf sein verkehrswidriges Verhalten aufmerksam machte, zeigte der Verurteilte ihr den Mittelfinger. Die Frau trat daraufhin leicht gegen die Fahrertür des PKW, ohne einen Schaden zu verursachen. Der Verurteilte stieg aus, schlug ihr mit der Faust gegen den Oberarm und ging schließlich erneut mit den Worten “Ich mach Dich tot“ unter erhobener Faust auf sie zu, um sich dann zu Fuß zu entfernen. Das Amtsgericht hat den Täter zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.400 Euro verurteilt und ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Dabei sei zugunsten des Verurteilten zu berücksichtigen gewesen, dass sich die Geschädigte „aufgrund ihrer nachvollziehbaren Verärgerung über die Fahrweise des Verurteilten auch nicht ideal“ verhalten habe und „dass das Zeigen des Mittelfingers eine prompte Reaktion auf das Vogelzeigen war.“ Ein zweimonatiges Fahrverbot sei vorliegend zu verhängen, weil jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer vor Augen geführt werden müsse, dass körperliche Gewalt im Straßenverkehr nichts zu suchen habe, so die ARAG Experten (Amtsgericht München, Az.: 922 Ds 421 Js 195386/15).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.