Arbeits- und Gesundheitsschutz als Entwicklungsaufgabe
Beim Zusammenwirken von Menschen und Maschinen muss neben der technischen Perfektion auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit in den Entwicklungsprozess einfließen: Dabei spielt die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer eine wesentliche Rolle. Abläufe müssen so gestaltet werden, dass Ruhe- und Erholungszeiten ebenso berücksichtigt werden wie psychische Faktoren.
Herausforderungen für die Arbeitssicherheit entstehen beim Einsatz vernetzter Maschinen auch durch die Digitalisierung selbst: Die Datensicherheit muss so gestaltet sein, dass Fehlfunktionen oder Hackerangriffe Sicherheitsmechanismen der Maschinen, beispielsweise automatische Abschaltungen, Sicherheitsabstände zu Menschen oder Kraftbegrenzungen, nicht außer Kraft setzen können. „Bei neuen Technologien müssen die Beurteilungskriterien angepasst werden. Nachträgliche Änderungen, die notwendig werden, um ein ausreichendes Schutzniveau herzustellen, sind meist aufwändig und teuer. Daher müssen wir mit Gefährdungsanalysen vor der Beschaffung von Arbeitsmitteln beginnen, um Unfallgefahren vorzubeugen“, so Lüth.
Arbeitsumgebungen gesundheitsbewusst gestalten
Die körperliche Beanspruchung durch Muskelarbeit nimmt an vielen Arbeitsplätzen ab. Neue Arbeitsformen und Aufgaben stellen jedoch veränderte, oft komplexe Anforderungen an die Mitarbeiter: Bei der Überwachung von Maschinen können sich beispielsweise Phasen von Monotonie bei gleichzeitig hoher Konzentration mit Situationen abwechseln, die schnelles Handeln erfordern. Die Arbeit in virtuellen Teams oder an wechselnden Arbeitsplätzen führt zu veränderten Kommunikations- und Führungsformen. Der persönliche Kontakt wird seltener und muss vorausschauend geplant werden. Gemeinsame Ziele ersetzen täglich vereinbarte Arbeitsaufgaben. Diese Veränderungen können bei Arbeitnehmern zu Arbeitsüberlastung und psychischen Belastungen führen.
Bei neuen Arbeitsformen außerhalb des Unternehmens erhalten Mitarbeiter zudem mehr Verantwortung für die gesunde Gestaltung des Arbeitsplatzes: Für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit und der Gesundheit müssen diese Arbeitsplätze ergonomisch eingerichtet und zum Beispiel ausreichend beleuchtet sein. Entsprechend muss der Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung auch für ein Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Neue Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz entstehen auch im Bereich der mobilen Arbeit mit entsprechender Informations- und Kommunikationstechnologie. Diese Arbeit findet in der Regel außerhalb eines Büros und auch nicht im Homeoffice statt. Oft wird mit dem Notebook, Tablet und/oder Smartphone an Orten gearbeitet, die mit einem traditionellen Arbeitsplatz nicht vergleichbar sind: beispielsweise am Flughafen, im Zug, auf dem Bahnhof, im Hotel. „Die Digitalisierung hat vielfältige Auswirkungen auf die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten. Worauf auch die Mitarbeiter bei der gesunden Gestaltung ihrer Arbeit und Freizeit achten sollten, ist Bestandteil unserer betriebsärztlichen Beratung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge“, erklärt Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.
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