Wer Steuern zahlt, darf auch Steuern sparen

Die jüngsten Enthüllungen zu den „Paradise Papers“ sorgen derzeit für mächtigen Wirbel, wenn es darum geht, Geld in Steueroasen zu parken. Für Verbraucher muss Steuern sparen keine Sünde sein. Ganz legal können sie Steuervorteile für die Altersvorsorge nutzen, erklärt die uniVersa. Bei der Rüruprente können in diesem Jahr 84 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Pro Person ist dies auf 23.362 Euro begrenzt. Auch bei der Riesterrente sind Sparbeiträge bis zu 2.100 Euro pro Person als Sonderausgabenabzug absetzbar. Das Finanzamt führt hier bei der Steuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch und weist den Steuervorteil, der über den staatlichen Zulagen liegt, im Steuerbescheid extra aus. Beliebt ist auch die betriebliche Altersvorsorge. Dort können in diesem Jahr insgesamt 4.848 Euro steuerlich vom Bruttogehalt umgewandelt werden. Die jeweiligen Zahlungen aus den Rentenversicherungen werden nachgelagert versteuert. Da die Einkünfte im Ruhestand in der Regel niedriger sind als im Arbeitsleben, profitieren Altersvorsorgesparer hier von einem Steuerstundungseffekt, so die uniVersa. Demnach ist die Steuerersparnis während der Erwerbszeit meist deutlich höher, als die Versteuerung der Renten im Alter.
Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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