Nimmt man jetzt noch die exorbitant hohen Bußgelder und die Haftungsrisiken bei unzureichender Umsetzung dazu, so muss man sich schon wundern, wie wenige Unternehmen sich mit der Umsetzung schon befasst haben.
Eine Umfrage der Creditreform vom Juli 2017 zeigt, dass nur 38 % der befragten Unternehmen sicher sind, die neuen Anforderungen bis zum 25.05.2018 vollständig umgesetzt zu haben. Erstaunliche 58 % der Unternehmen sind sich „nicht besonders sicher“ und stattliche 4 % sind sich „überhaupt nicht sicher“ das zu erreichen.
Wir machen zurzeit häufig die Erfahrung, dass mit den beliebten Überlegungen von „bisher ging es doch auch gut“ bis hin zu „so schlimm wird es schon nicht kommen“ und „wir warten erst einmal ab. Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird“ versucht wird, das Thema kleinzureden. Aber diese Überlegungen sind falsch und gefährlich. Denn von der Haftung des Unternehmens selbst einmal abgesehen: Eine Geschäftsleitung die sehenden Auges ihr Unternehmen einem solchen Risiko aussetzt, setzt sich auch der persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen wegen sogenannten Organisationsverschuldens aus.
Es gibt also keinen besseren Zeitpunkt, als jetzt loszulegen und es gibt keinen besseren und vernünftigeren Grund, als die drohenden Haftungs- und Bußgeldrisiken der Unternehmen, um unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Die Lösung lautet: Lassen Sei sich beraten und holen Sie sich unsere Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO. Denn nur so lassen sich die skizzierten Risiken vermeiden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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Thomas Waetke – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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