Neben der EEG-Umlage haben auch die Offshore-Haftungsumlage, die Umlagen für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) und die Umlage nach §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) einen wesentlichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Strompreises. In der Summe sinken die Umlagen des Strompreises in 2018 um 0,129 ct/kWh (netto). Bei einem durchschnittlichen Verbrauch eines deutschen Haushaltes (3.500 kWh/Jahr) sparen Verbraucher etwas mehr als fünf Euro im Jahr ein. Eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Umlagen ist in der nachfolgenden Tabelle einzusehen.
Die Stromversorger sind bei Kostensteigerungen berechtigt und bei Kostensenkungen gesetzlich verpflichtet, die Änderungen der staatlichen Umlagen und Steuern an den Endverbraucher weiterzugeben. Diese Regelungen gelten auch bei Tarifen mit eingeschränkter Preisgarantie. Sowohl bei Preiserhöhungen als auch bei Preissenkungen sollten Verbraucher ihren Stromtarif überprüfen. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf das sogenannte Sonderkündigungsrecht.
Oftmals lohnt sich ein Anbieterwechsel und die Haushaltkasse kann, aufgrund des Sofort- und Neukundenbonus, um mehrere hundert Euro entlastet werden. „Ein Durchschnitthaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden kann durch einen regelmäßigen Wechsel im Jahr bis zu 500 Euro einsparen“, erklärt Tilo Vieten, Gründer von cheapenergy24. Über den Wechselhelfer für Strom- und Gastarife (www.cheapenergy24.de) berichteten unter anderem bereits ARD, ZDF, BR, WAZ und Süddeutsche Zeitung.
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