So mancher Arbeitnehmer verdient sich mit einem Nebengewerbe etwas Geld dazu. „Der Gewinn aus der nebenberuflichen Tätigkeit muss allerdings bei der Einkommensteuererklärung nachträglich versteuert werden“, erklärt die uniVersa. Ein Jahresgewinn von beispielsweise 3.000 Euro kann bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent schnell zu einer Steuernachzahlung von 900 Euro führen und zusätzlich eine Vorauszahlung auslösen. Einen legalen Ausweg, dies zu umgehen oder abzumildern, bietet die staatlich geförderte Rüruprente. Dort können in diesem Jahr 84 Prozent der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 23.362 Euro pro Person steuerlich geltend gemacht werden. Die uniVersa lässt in ihren Verträgen auch flexible Sonderzahlungen zu. Damit kann die Steuerbelastung je nach Geschäftsverlauf und Gewinnprognose jährlich optimiert werden. Das Steuersparmodell ist auch bei anderen Einkunftsarten nutzbar, zum Beispiel bei Vermietung und Verpachtung oder beim Betrieb einer Photovoltaikanlage. Das angesparte Geld wird später als lebenslange Rente ausgezahlt und kann zur besseren Versorgung im Alter oder zum Ausgleich von gesetzlichen Abschlägen für einen früheren Rentenbeginn genutzt werden.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden.OKWeiterlesen