Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren Darlehensnehmern Recht gegeben, welche, unter Berufung auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den Widerrufsbelehrungen, in jüngerer Zeit Ihren Vertrag noch widerrufen haben.
Gerade dann, wenn Darlehensnehmer ab Juni 2010 bis 2014/15 nicht ausreichend oder fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, gelingt der Vertragsausstieg aus teuren Altverträgen auch heute noch.
Zuletzt hat die Stuttgarter Bankrechtskanzlei MPH Legal Services (Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) für Schlagzeilen gesorgt: In einem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshfof gegen die Sparda-Bank Baden Württemberg (BGH; Urteil vom 16.05.2017, XI ZR 586/15) wurde dem Bankkunden/Darlehensnehmer Recht gegeben. Dessen Darlehensverträge wurden sogar schon vor dem Jahre 2010 abgeschlossen. Es gelang der Vertragsausstieg ohne Zahlunge einer Vorfälligkeitsentschädigung. Im Nachgang zum Gerichtsverfahren überwies die Sparda-Bank zusätzlich sogar noch anstandslos eine Nutzungsentschädigung in fünfstelliger Höhe an den von MPH Legal Services vertretenen Darlehensnehmer.
MPH Legal Servcies, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit Darelehnsnehmer in Widerrufsangelegenheiten und anderen Auseinandersetzungen mit Banken. Anfragen werden sehr zeitnah beantwortet!
Tip: Darlehenswiderruf (ING-DiBa/DSL-Bank/Frankfurter Sparkasse u.a.)/Informationsveranstaltung am 27.10.2017, 17:15 Uhr in Frankfurt: Kostenlose Informationsveranstaltung für Darlehensnehmer: Thema Baudarlehen/"Widerrufsjoker": Bitte bringen Sie als Interessent Ihren Darlehensvertrag in Kopie mit.
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a.M., Tel.: 0173-1694970.
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